Sonderfall Zwangsräumung

Ein Sonderfall ist die Durchsetzung eines richterlichen Räumungsbefehls (Zwangsräumung) in Zusammenarbeit mit der Polizei. Dabei bleibt es in der Regel dem Vermieter überlassen, den Abtransport der Möbel und die Entsorgung des Abfalls zu organisieren.

Wir bieten umfassende Dienstleistungen bei der Vollstreckung der Zwangsräumung:

  • Absprache mit Vermieter und Vollzugsbehörden (Polizei, Gerichtsvollzieher)
  • Entleeren von Schränken und Gestellen
  • Sortieren, inventarisieren und Packarbeiten
  • Bereitstellung von Verpackungsmaterial und Entsorgungsbehälter
  • Demontage von Möbeln, Regale, Schränke, etc.
  • Zwischenlagerung von Material und Möbel
  • Klaviertransport und -Lagerung
  • Fachgerechte Entsorgung und Recycling

Richterlicher Räumungs-Befehl

Für die Vollstreckung einer Zwangsräumung muss eine richterlicher Befehl vorliegen. Ohne diesen dürfen wir kein Mietobjekt räumen. Der Mieter wird in der Regel durch die ­Po­lizei aus der Wohnung begleitet.

Mietausweisungen und Zwangsräumung

Ganz anders stehen die Zeichen bei einer Exmission. Die anstehende Zwangsräumung ist der Schlusspunkt eines schwerwiegenden Konfliktes, der über einen langen Zeitraum schwelte und letztlich in einen Gerichtsprozess mündete. Ist das Räumungsurteil endlich rechtskräftig und der Räumungsauftrag an den örtlichen Gerichtsvollzieher erteilt, geht es an die Räumung der Wohnung. Die Kosten für die Beräumung schiesst stets der Vermieter vor. Eingeschaltete Räumungsdienste haben auf dieses Verfahren und die Höhe der Kosten keinen Einfluss. Zudem ist die Zwangsräumung für den zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mieter kein freiwilliger Vorgang. Im Rahmen der zwangsweisen Exlogierung fallen in der Regel die Leistungen Transport, Einlagerung und Entsorgung an, die mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Diskretion, Empathie und Vertraulichkeit

Bei uns ist Ihr Mieterausweisung in sehr vertrauensvollen Händen. Wir haben in mehr als 25 Geschäftsjahren wertvolle Erfahrungen im Umgang mit den Kunden, Partner und involvierten Personen gemacht. Zwangsräumungen sind immer mit Emotionen verbunden. Ihnen voraus geht ein intensiver Beschwerdeprozess, der mit negativen Erfahrungen gekoppelt ist. Ebenso emotional ist die Aufgabe seitens Vermieter. Schliesslich stecken viel Zeit und Energie in den Immobilien. Und selbst die eher unspektakuläre Entsorgung und Räumung eines Kellerraumes oder des Estrichs konfrontieren Sie als Vermieter mit einer Vielzahl an Dingen, die vom Mieter stammen. Unser Profi-Team versteht sich als Ihr persönlicher Dienstleister und unterstützt Sie mit Herz, Verstand und Kompetenz. Die Hintergründe der Zwangsräumung sind bei der ARNOLD UMZÜGE AG ebenso sicher wie die Mieterangaben.

Zwangsräumung mit den Profis

Als erfahrene Profis führen wir eine Zwangsräumung schnell und diskret durch.
Ein Anruf oder E-Mail genügt und Ihr persönlicher Berater kommt zeitnah zu einem unverbindlichen Termin zu Ihnen nach Hause. Offerte gewünscht? Wird umgehend erledigt! Überzeugen Sie sich jetzt und nehmen Sie uns einfach beim Wort.