Sonderfall Zwangsräumung
Ein Sonderfall ist die Durchsetzung eines richterlichen Räumungsbefehls (Zwangsräumung) in Zusammenarbeit mit der Polizei. Dabei bleibt es in der Regel dem Vermieter überlassen, den Abtransport der Möbel und die Entsorgung des Abfalls zu organisieren.
Wir bieten umfassende Dienstleistungen bei der Vollstreckung der Zwangsräumung:
- Absprache mit Vermieter und Vollzugsbehörden (Polizei, Gerichtsvollzieher)
- Entleeren von Schränken und Gestellen
- Sortieren, inventarisieren und Packarbeiten
- Bereitstellung von Verpackungsmaterial und Entsorgungsbehälter
- Demontage von Möbeln, Regale, Schränke, etc.
- Zwischenlagerung von Material und Möbel
- Klaviertransport und -Lagerung
- Fachgerechte Entsorgung und Recycling